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Panama Reisen

Panama Wissenswertes und Reisehinweise

Reisehinweise Auswärtiges Amt 3

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Reisedokumente

Ein Reisepass, der wenigstens sechs Monate über das angegebene Reisedatum gültig ist.
Der deutsche Kinderausweis muss mit einem Lichtbild versehen sein.

Ferner muss entweder ein gültiges Weiterreiseticket (Land-/Luftweg und gültiges Visum) in ein Nachbarland oder ein Rückflugticket nach Deutschland vorgelegt werden.

Sollte es trotz der Erfüllung dieser Voraussetzungen Probleme bei der Einreise auf dem Land- oder Luftweg geben, wird geraten, sich telefonisch an die panamaische Einreisebehörde und/oder an die Deutsche Botschaft zu wenden.

Ansprechpartner "Migración" (Einreisebehörde): Tel.: (+507) 507-1827; (+507) 507-1970. "Migración" Internationaler Flughafen Tocumen (Panama-Stadt): Tel.: (+507) 238-4133.

Deutsche Botschaft Panama-Stadt: Tel.: (+507) 263-7733. Bereitschaftsdienst (außerhalb der Bürozeiten): (+507) 6517-3200.

Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:

Reisedokumente Erwachsene Visumfreie Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass Ja, bis zu 180 Tagen
vorläufiger Reisepass Ja, bis zu 180 Tagen
Personalausweis Nein
vorläufiger Personalausweis Nein
Weitere Anmerkungen

Die Reisedokumente müssen bei Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.

Bitte beachten Sie die Visainformationen unterhalb dieser Tabelle.

Reisedokumente Kinder/Jugendliche  
Kinderreisepass Ja, mit Foto, bis zu 180 Tagen
Reisepass Ja, bis zu 180 Tagen
vorläufiger Reisepass Ja, bis zu 180 Tagen
Personalausweis Nein
vorläufiger Personalausweis Nein

Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt mit der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes klären. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.

Visum

Bei einer Aufenthaltsdauer bis zu 180 Tagen wird kein Visum benötigt. Für länger dauernde Aufenthalte (Praktika, Freiwilligeneinsätze) sollte rechtzeitig Kontakt mit der Botschaft Panamas in Berlin aufgenommen werden. Informationen finden Sie auch auf der Website der Migrationsbehörde von Panama: http://www.migracion.gob.pa/

Reisen über die USA

Bitte beachten Sie die Einreisebestimmungen für die USA

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Auskünfte zur Einreise können Ihnen nur die Auslandsvertretungen des jeweiligen Ziellandes erteilen.

Sollten Sie Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.

Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.

Haftungsausschluss

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.